
Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die Vertretung durch einen Anwalt so wichtig wie im Strafrecht. Ist man Beschuldigter in einem Strafverfahren drohen neben der Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Verhängung einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot oder die Anordnung von sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung des Berufsverbots. Der Beschuldigte steht dabei der Polizei und der Staatsanwaltschaft oftmals hilflos gegenüber. So hat er zum Beispiel, im Gegensatz zu einem Anwalt, kein Recht zur Einsicht in die Ermittlungsakte. Die Kenntnis des Akteninhaltes ist aber in der Regel für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich.
Durch die rechtzeitige Hinzuziehung eines Strafverteidigers können bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Verteidigungsmaßnahmen ergriffen werden. Dies führt nicht selten zur Einstellung des Verfahrens und so zur Vermeidung einer Strafverhandlung.
- Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die wegen ihres geringen Unrechtsgehalts vom Gesetzgeber aus dem Bereich des Strafrechts ausgeklammert sind. Eine Ordnungswidrigkeit zieht also keine Strafe im eigentlichen Sinne nach sich, sondern wird mit einer Geldbuße geahndet. Gleichwohl ist die Verhängung von unangenehmen Nebenfolgen wie dem Fahrverbot möglich. Ein Großteil aller Ordnungswidrigkeiten betreffen straßenverkehrsrechtliche Verstöße. Auch hier ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes sinnvoll, weil sich oftmals erst nach genommener Akteneinsicht eventuelle Fehler beim Messverfahren oder gar die Verjährung der Ordnungswidrigkeit ermitteln lassen.
- Verkehrsunfallrecht
Selbst wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, kann die anschließende Schadensregulierung zu erheblichen Problemen führen. Die Haftpflichtversicherer versuchen, so schnell wie möglich an den Geschädigten heranzukommen und den Eindruck einer schnellen, unbürokratischen und umfassenden Erledigung des Schadensfalls zu erwecken. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versicherung entgegen der häufigen Bezeichnung nicht um einen „Schadenspartner“ sondern um einen Gegner handelt. Tatsächlich geht es den Versicherern darum- oftmals zum Nachteil des Geschädigten-Kosten zu sparen. So werden häufig berechtigte Ansprüche des Geschädigten entgegen der höchstricherlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht oder nur unvollständig reguliert. Den Verlust von Ansprüchen wegen Unkenntnis kann man durch die Hinzuziehung eines Anwaltes vermeiden. Die Anwaltskosten sind dabei stets von der gegnerischen Haftpflichtversicherung (im Rahmen der Haftungsquote) zu übernehmen. Das gilt sogar dann, wenn der Geschädigte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt ohne zuvor eine Einigung mit der Versicherung anzustreben.
- Allgemeines Zivilrecht
Unter dem Begriff „Allgemeines Zivilrecht“ versteht man das allgemeine Vertragsrecht und die besonderen Schuldverhältnisse wie zum Beispiel Kauf, Miete und Pacht, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, aber auch das Recht der unerlaubten Handlung, also Ansprüche wegen einer Körperverletzung oder Eigentumsbeschädigung und das Sachenrecht, also Ansprüche aus dem Eigentum oder Besitz an beweglichen Gegenständen oder Immobilien.
In diesem Zusammenhang können die verschiedensten Fragen auftreten. Ist ein Vertrag überhaupt zustande gekommen? Welche Rechte und Pflichten begründet er? Was kann man tun, wenn der Vertragspartner seine Pflichten aus dem Vertrag gar nicht, verspätet oder mangelhaft erfüllt?
- Forderungseinziehung, Mahn-und Vollstreckungsrecht
Im Rahmen der Forderungseinziehung werden Zahlungsansprüche gegenüber dem Schuldner geltend gemacht und erforderlichenfalls auch gerichtlich durchgesetzt. Ein stattgebendes Urteil ist allerdings oftmals nur die halbe Miete, nämlich dann, wenn der verurteilte Schuldner dennoch nicht zahlt. Hier gilt es, den titulierten Zahlungsanspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.
- Individualarbeitsrecht, insb. Kündigungsschutzrecht
Das Individualarbeitsrecht befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist es sinnvoll, rechtzeitig die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, da hier in Abweichung zum allgemeinen Zivilrecht oftmals ganz kurze Fristen gelten. So kann man sich nur innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage wehren. Danach droht allein wegen der Fristversäumnis der Rechtsverlust.